50 ccm-Fahrzeuge: neue Versicherung ab 1. März
Für Kleinkrafträder beginnt am 1. März das neue Versicherungsjahr. Motor- und Elektroroller sowie versicherungspflichtige Elektrofahrräder benötigen dann ein neues Versicherungskennzeichen.
Bitte denken Sie an Ihren gültigen Versicherungsschutz!